Steuer-Tipp: Außergewöhnliche Belastungen richtig geltend machen
Freitag, September 30th, 2011Folgendes Urteil möchte ich zum Anlass nehmen zu erklären, wie die optimale Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen erreicht werden kann:
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Die krankheitsbedingte Unterbringung von Angehörigen ist als außergewöhnliche Belastung absetzbar (BFH, Az.: VI R 14/10).
Das sagen die Richter: Die Deutschen werden älter und pflegebedürftiger. Den BFH erreichen die ersten Fälle, in denen Kinder vom Sozialamt für die Heimunterbringung ihrer Eltern in Regress genommen werden – und die das absetzen wollen. In dem Fall ging es um eine Düsseldorferin, die für die Unterbringung ihres Vaters 1316 Euro im Jahr zahlen sollte. Der BFH bejahte die Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastung prinzipiell – die Frau scheiterte aber, weil das Gesetz dafür verlangt, dass die Aufwendungen mindestens sechs Prozent des Jahreseinkommens ausmachen. Ihre Kosten lagen darunter.
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