7% oder doch 19% Umsatzsteuer? Der Wahnsinn geht weiter

Mit Urteil vom 08.06.2011 hat der BFH entschieden, dass der Verkauf von zubereiteten Pizzateilen an einem Imbisstand in einem Fußballstadion auch dann dem ermäßigten Steuersatz (7%) unterliegt, wenn sich in der Nähe des Standes Stehtische und Bierzeltgarnituren befinden. Diese Stehtische und Bierzeltgarnituren wurden im entschiedenen Fall vom Vermieter des Pizzastandes und nicht vom Betreiber selbst bereitgestellt.

Auch dieser Fall zeigt wieder einmal, dass nichts so sicher ist wie die Unsicherheit bei Anwendung des richtigen Steuersatzes.

BUNDESFINANZHOF Urteil vom 8.6.2011 XI R 33 08


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