Steuervereinfachungsgesetz wurde beschlossen
Am 23.09.2011 haben Bundestag und Bundesrat dem Steuervereinfachungsgesetz zugestimmt.
Folgende Änderungen wurden u.a. beschlossen:
- die für einen Zweijahreszeitraum zusammengefasste Einkommensteuererklärung kommt nicht
- der Arbeitnehmerpauschbetrag wird bereits für 2011 auf 1.000 EUR angehoben. Dies bedeutet eine Anhebung von 80 EUR und einer Spitzenersparnis von ca. 36 EUR für all jene Steuerbürger, die bislang weniger als 920 EUR Werbungskosten im Rahmen der nichtselbständigen Tätigkeit nachweisen konnten.
- Ab 2012 sind Kinderbetreuungskosten einfacher steuerlich zu berücksichtigen. Die Unterscheidung in berufliche bzw. private Betreuungsgründe fallen weg.
- Ebenbfalls ab 2012 entfällt die Einkommensprüfung bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren für die Gewährung von Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag
Schlagwörter: Einkommensteuer, Steuervereinfachungsgesetz