Tag Archiv für Schadensersatz

Haftung des Steuerberaters wegen Insolvenzverschleppung

BGB §§ BGB § 398, BGB § 280 BGB § 280 Absatz I, BGB § 611, BGB § 675; GmbHG a. F. § GMBHG § 64 GMBHG § 64 Absatz II

1. Aus dem mit der Gesellschaft geschlossenen Steuerberatungsvertrag steht den Geschäftsführern ein eigener, abtretbarer Schadensersatzanspruch wegen einer fehlerhaften Beratungsleistung nach den Grundsätzen des Vertrags mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter zu.

2. Sofern der Steuerberater die laufende Buchführung erledigt und die Jahresabschlüsse erstellt, ist er mit dem aus dieser Prüfung gewonnenen vertieften Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens ohne Probleme in der Lage und damit auch verpflichtet, auf bestehende Gefahren einer sich abzeichnenden Überschuldung oder drohenden Zahlungsunfähigkeit hinzuweisen.

3. Berät ein Steuerberater seinen Mandanten über seinen eigenen Auftrag hinausgehend, haftet er auch für die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben. Die Tatsache, dass die Geschäftsführer bei fehlender eigener Sachkunde grundsätzlich verpflichtet gewesen wären, sich insolvenzspezifische Beratung einzuholen, ist lediglich im Rahmen des Mitverschuldens zu berücksichtigen. (Leitsätze der Redaktion)

LG Wuppertal, Urt. v. 6. 7. 2011 − 3 O 359/10
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